Auch für Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit „Alzenau rockt“ zu besuchen.
Dabei gilt es jedoch die Bestimmungen des Jugendschutzes zu beachten:
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder in Begleitung eines volljährigen Erziehungsbeauftragten - nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars zur Übertragung von Erziehungsaufgaben.
Jugendliche ab 16 bis unter 18 Jahre
müssen das Veranstaltungsgelände um 24.00 Uhr verlassen.
nach 24.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Erziehungsbeauftragten - nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars zur Übertragung von Erziehungsaufgaben.